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VG Berlin, 29.06.1977 - II A 204.77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2369 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 20.09.1988 - 8 TG 2440/88
Fristbeginn für Vollziehung einstweiliger Anordnung; hier: Sperrzeitverlängerung …
Daß schließlich die Vollziehungsfrist nicht bereits durch die Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 10. Mai 1988 am 25. Mai 1988 in Lauf gesetzt worden ist, wie dies in Sonderfällen von dem Verwaltungsgericht Berlin (B. v. 29. Juni 1977, II A 204/77, NJW 1977, 2369) und von dem VGH Baden-Württemberg (B. v. 14. September 1983, 9 S 1924/83, VBlBW 1984, 150) angenommen wurde, meint der Antragsteller selbst nicht; vielmehr trägt der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 22. August 1988 vor, die Einmonatsfrist sei bereits verstrichen gewesen, als das Schreiben des Antragsgegners vom 22. Juni 1988, worin dieser erklärt hatte, erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel in dieser Sache könnten weitere Maßnahmen von der Verwaltungsbehörde getroffen werden, bei seiner Bevollmächtigten eingegangen sei.